Die Große Hungersnot in der Ukraine 1932-1933

20 August 2011
Stanisław Kulczycki

In der ersten Hälfte des Jahres 1933 wurde die Ukrainische Sowjetrepublik von einer großen Hungersnot heimgesucht. Diese war die Folge der Zwangskollektivierung der Landwirtschaft, die von der sowjetischen Staatsmacht auf Befehl Iosif Stalins durchgeführt wurde. Innerhalb eines Jahres starben Millionen von Menschen. Hunderte Dörfer und Tausende Bauernhöfe verschwanden von der Erdoberfläche. Die Verhungerten wurden zu Anfang auf den Friedhöfen beerdigt, später direkt an ihren Gehöften oder in Brunnen, die daraufhin zugeschüttet wurden. Die kommunistischen Behörden verboten, über die Hungersnot zu schreiben oder zu sprechen, sie verboten sogar, die Erinnerung an die Gräber der Hungertoten zu bewahren. Was also geschah in der Ukraine in den Jahren 1932‑1933? Wieso durfte bis zum Dezember 1987 nicht über diese Ereignisse gesprochen werden?

 

Die Kollektivierung wurde mit Hilfe von Massenterror eingeführt. Sie wurde auf der Grundlage mündlicher Anweisungen von der Ebene des Kremls bis hinunter zum einzelnen Dorf organisiert und erreichte ihren Höhepunkt im Januar 1933. Ihre wichtigste Methode war die Konfiszierung von Lebensmitteln auf den Bauernhöfen. Der Terror bestand darin, die Höfe unablässig zu durchsuchen, um verstecktes Getreide zu finden, wobei manchmal in Naturalien, Fleisch oder Kartoffeln zu zahlende Strafen auferlegt wurden (November – Dezember 1932); in der Beschlagnahme sämtlicher Lebensmittel bei Durchsuchungen einzelner Höfe (Januar 1933); in einer Propagandakampagne, die darauf abzielte, den Hass der hungernden Stadtbevölkerung gegen die so genannten „Kulaken und Saboteure“ zu entfachen, wie die Bauern genannt wurden; in der Blockade der Ukrainischen Sowjetrepublik und des Kuban-Bezirks der Nördlichen Kaukasusregion; schließlich im Verbot des Ausdrucks „Hungersnot“, der niemals in als „streng geheim“ gekennzeichneten Dokumenten verwendet werden durfte.

Der Terror mittels Hunger fand inmitten einer sozioökonomischen Krisensituation statt, die von der Wirtschaftspolitik der sowjetischen Staatsmacht verursacht worden war. Für seine Politik des Zeitraums vom November 1929 bis zum Januar 1933 fand Stalin persönlich einen vielsagenden Ausdruck – „Beschleunigung“. Diese fand auf dem Lande in der Beschlagnahmung der Ernten ihren Niederschlag. Bis Ende 1932 starben die Menschen in der Ukraine und anderen Regionen, weil man ihnen das Getreide fortnahm. Mit Beginn im November 1932 starben sie daran, dass man ihnen überhaupt alle Lebensmittel wegnahm.

Die Große Hungersnot war eine Folge der Politik der Kommunisten. In den ersten Jahren ihrer Herrschaft legten die Bolschewiki die Grundlagen ihrer Kommandowirtschaft, die nur vorübergehend von Lenins Einführung der sog. Neuen Ökonomischen Politik (NĖP) 1921 unterbrochen wurde. 1929 begann Stalin das umzusetzen, was Lenin nicht geglückt war, nämlich Millionen von Kleinproduzenten in Staatsbetriebe hineinzuzwingen. Wegen des Widerstands aus der Gesellschaft sah sich Stalin gezwungen, auf die Verstaatlichung zu verzichten und sich auf Genossenschaften zu beschränken, was bedeutete, den Bauern den Besitz eines kleinen Stück eigenen Landes zu gestatten. In der Meinung, daß die Kolchosniki ihren Eigenbedarf aus den eigenen Parzellen würden decken können, ließ Stalin den Dörfern praktisch ihre gesamte Getreideernte abnehmen. Den Bauern war nicht erlaubt, selbst Getreide zu erhalten, solange das Abgabesoll nicht erfüllt war, das praktisch keine rechtlich vorgegebene Obergrenze hatte. Getreide, das nach dem Aufkauf gefunden wurde, galt als der Revision entzogen oder gestohlen.

Die Bauern wollten nicht ohne Entlohnung auf den Kolchosen arbeiten, wofür sie der kommunistische Staat der Sabotage bezichtigte. Das reichte als Vorwand für Verfolgungsmaßnahmen. Die Krise der Kolchosen drohte, die gesamte Wirtschaft in den Abgrund zu reißen. Im Januar 1933 sah sich die Regierung gezwungen, von den unbegrenzten Pflichtabgaben zu einem staatlichen Getreideaufkauf gegen Pauschalpreise quasi als Steuerleistung überzugehen. Dies bedeutete, dass der Staat letztendlich das Besitzrecht der Kolchosen und ihrer Mitglieder auf ihre eigenen Ernteerträge anerkannte.

Diese Repressionen werden von den Gefahren erklärt, denen der Kreml sein Herrschaftsmonopol ausgesetzt sah. Bei den Sowjets, darunter natürlich auch den nationalen Sowjets, war die reale Exekutivgewalt konzentriert, die der Partei eine staatsgleiche Struktur verlieh. Solange diese Macht unter der unmittelbaren Kontrolle des Kremls stand, herrschte keine Gefahr, dass die Sowjetunion zerfiel. Aber falls sie auf die regionalen Parteistrukturen überging, nahm diese Gefahr in den Augen der kommunistischen Führer reale Formen an. Der Kreml sah die stärkste Bedrohung von der Ukraine ausgehen – der Sowjetrepublik mit einer überdauernden Tradition einer nationalen (nicht sowjetischen!) Staatlichkeit. Die Ukraine grenzte an andere europäische Staaten, und im Hinblick auf ihre ökonomischen Ressourcen und ihr Bevölkerungspotential rangierte sie gleichauf mit allen anderen nationalen Sowjetrepubliken zusammengenommen. Nach der Bildung der UdSSR begann der Kreml in den nationalen Republiken eine Kampagne zur „Einwurzelung“ der Sowjetmacht im nichtrussischen Umfeld. In der Ukraine verwandelte sich die Einwurzelungskampagne rasch aus einem bloß bürokratischen Unternehmen in ein Instrument der nationalen Entwurzelung.

In der zweiten Jahreshälfte 1932 trafen zwei verschiedene Krisen aufeinander und verstärkten sich wechselseitig – diejenige der sozioökonomischen und die der Nationalitätenpolitik des Kremls. Mehr als alles andere befürchtete Stalin eine gesellschaftliche Explosion in der hungernden Ukraine. Die kurz darauf begonnenen Repressionen waren zugleich gegen die ukrainischen Bauern gerichtet, gegen die ein durch die Getreiderequisitionen ausgelöster Hunger als Terrormethode zielte, wie die ukrainische Intelligenz, die von Massenverhaftungen und ‑hinrichtungen betroffen war, verbunden mit Säuberungen, die in den lokalen Zellen der kommunistischen Partei durchgeführt wurden.

Die Darstellung der Großen Hungersnot muss mit der Erinnung an das „Recht der fünf Ähren“ beginnen, das die kommunistische Staatsmacht einführte, um die „Verschwendung“ der Ernte zu bekämpfen. „In Erfüllung der Wünsche der Arbeiter und der Kolchosniki“, so ist in der Präambel zu lesen, verabschiedeten das Zentrale Exekutivkomitee und der Rat der Volkskommissare der UdSSR (Sovnarkom) am 7. August 1932 den Beschluss „Über den Schutz des Eigentums der Staatsunternehmen, der Kolchosen und Genossenschaften sowie die Stärkung des gesellschaftlichen (sozialistischen) Eigentums“. Für Diebstahl solchen Eigentums wurde Erschießen nahegelegt, „im Falle mildernder Umstände“ Freiheitsentzug von nicht weniger als zehn Jahren. Im November 1932 entsandte Stalin Sonderkommissionen für die Pflichtablieferung von Getreide; eine unter Leitung von Vjačeslav M. Molotov in die Ukrainische SSR, die andere unter Lazar M. Kaganovič in die Kubanregion. Im Dezember 1932 suchte man bei den Bauern ohne Unterlaß nach Getreide. Die Durchsuchungen wurden Durchsuchten wie Durchsuchenden zur Gewohnheit. Sie wurden unter der Aufsicht von GPU-Beamten von hungernden Angehörigen der Komitees Armer Bauern durchgeführt, die einen bestimmten Anteil von dem aufgespürten Getreide erhielten, und auch von aus den Städten abgeordneten Arbeitern. So wie im Vorjahr waren die Dörfer auch schon vor den Durchsuchungen aufgrund der Pflichtablieferungen fast um ihr gesamtes Getreide gebracht worden.

Am 1. Januar 1933 schickte Stalin ein Telegramm nach Char’kov/ Charkiv mit der Forderung nach Getreideabgaben; er schlug dem ZK der KPU (b) und dem Rat der Volkskommissare der USSR vor, „über die Dorfräte den Kolchosen, Kolchosniki und einzelnen Arbeitern eingehend mitzuteilen, dass: a) alle, die freiwillig das zuvor gestohlene und versteckte Getreide an den Staat abliefern, nicht repressiert werden; b) gegenüber Kolchosniki, Kolchosen und einzelnen Arbeitern, die hartnäckig das gestohlene und vor der Durchsuchung verborgene Getreide weiter verstecken, die härtesten Strafen angewandt werden, wie sie der Beschluss des Zentralen Exekutivkomitees und des Rats der Volkskomissare der UdSSR vom 7. August 1932 vorsieht.“

Die Überlebenden des Großen Hungers erzählen, dass die Sonderbrigaden der Kommunisten bei den Durchsuchungen in den Bauernwirtschaften nicht nur Kartoffeln, Fleisch und Speck wegnahmen, wie es der zitierte Beschluß der sowjetischen Staatsmacht vorsah, sondern überhaupt alle Lebensmittel. Dutzende, Hunderte, Tausende Zeugnisse aus verschiedenen Ortschaften liefern ein geschlossenes Bild. Stalin beließ es nicht bei der Beschlagnahme von Lebensmitteln. Am 22. Januar 1933 schrieb er eigenhändig (das Manuskript ist erhalten) eine Direktive des ZK der VKP (b) und des Rats der Volkskommissare der UdSSR, die mit den Worten beginnt: „Das ZK der VKP und den Sovnarkom haben Informationen erreicht, dass die Bauern vom Kuban und aus der Ukraine massenweise auf der Suche nach Verdienst in den Zentralen Schwarzerdebezirk, an die Wolga, in den Bezirk Moskau, in den Westlichen Bezirk und nach Weißrussland ausreisen.“ Der Kreml verlangte von den Leitungen der Nachbarregionen die Blockade der USSR und des Kuban.

Die Menschen sind nicht mehr am Leben, die für die schrecklichen Repressionen in der Ukraine verantwortlich waren. Auch den totalitären Staat gibt es nicht mehr, dessen Führung die Verantwortung für den Großen Hunger trug. Wir erwarten von der internationalen Gemeinschaft die Anerkennung dieses Verbrechens als Völkermord. Wir erwarten dies vor allem von der Russischen Föderation, deren Bevölkerung ebenfalls Verluste von vielen Millionen Menschen in der Zeit der Herrschaft Iosif Stalins und der kommunistischen Partei erlitt.

Aus dem Russischen von Andreas R. Hofmann

 


 

Prof. Stanisław Kulczycki (geb. 1937) – ukrainischer Historiker, Vizedirektor des Instituts für Ukrainische Geschichte an der Akademie der Wissenschaften.